Eine Aufgabe für Sie? Grundvoraussetzungen zur Aufnahme eines Pflegekindes

Ehepaare, Alleinstehende, Partner ohne Eheverhältnis sowie gleichgeschlechtliche Partner können Pflegekinder aufnehmen. Sie sollten gesund sein und ein gesichertes Einkommen haben sowie keine Straftaten begangen haben. Das Maximalalter der Bewerber für eine Aufnahme beträgt 40 Jahre und orientiert sich am jeweils jüngeren Bewerber.

In Einzelfällen kann die Altersgrenze auf 45 Jahre aufgestockt werden. Insbesondere bei einer langjährigen Erfahrung mit eigenen leiblichen Kindern und/oder einer erzieherischen/ pädagogischen Ausbildung /Tätigkeit. In jedem Fall sollten Sie als Pflegeeltern folgende Merkmale erfüllen:

  • Freude am Zusammenleben mit Kindern
  • Ausdauer, Energie und pädagogisches Geschick
  • Genügend Platz, Zeit und Geduld
  • Herzlichkeit
  • Partnerschaftliche Stabilität
  • Kooperationsbereitschaft mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie

Wenn Sie sich entschieden haben, Pflegeeltern werden zu wollen, dann nehmen Sie per Mail oder Anruf (pflegekinderdienst(at)fulda.de ; 0661 1023139) Kontakt mit uns auf. Wir laden Sie gerne zu einem Informationsgespräch in die Räumlichkeiten des Pflegekinderdienstes ein und erläutern Ihnen den weiteren Weg der Eignungsüberprüfung.

Diese Überprüfung beinhaltet mindestens einen Hausbesuch und weitere Vertiefungsgespräche. Wir möchten Sie kennenlernen: Welche Normen und Werte sind Ihnen in der Erziehung mit Kindern wichtig? Wo liegen Ihre Grenzen? Welche besonderen Kompetenzen zeichnen Sie aus? Wie stellen Sie sich das Leben als Pflegefamilie vor?

Dies ist notwendig, damit wir herausfinden können, welchem Kind Sie auf Dauer gute Pflegeeltern sein können.

Im Rahmen der Überprüfung ist ein Bewerberbogen bei dem Gemeinsamen Pflegekinderdienst einzureichen. 

Zur Eignungsprüfung gehört die Teilnahme an der Pflegeelternbewerberschulung des Gemeinsamen Pflegekinderdienstes von Stadt und Landkreis Fulda. Diese findet i.d.R. ein- bis zweimal im Jahr statt und erstreckt sich über 10 Schulungseinheiten.

Diese Einheiten vermitteln Ihnen Einblicke in Themen wie „Bindungstheorien“, „Biografiearbeit bei Pflegekindern“, Rechtliche Grundlagen“, etc.

In einem abschließenden Auswertungsgespräch entscheiden Sie sich und wir uns, ob Sie als Pflegeeltern zur Verfügung stehen.

Als anerkannte Pflegeeltern sind Sie Leistungserbringer und Kooperationspartner für das Jugendamt.